Brauche ich eine extra Pflegeversicherung?
Nicht, wenn Sie sich mit einer minimalen Grundversorgung zufrieden geben. Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert. Als privat Krankenversicherter entsprechend in der privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Leistungen alleine reichen jedoch nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten abzudecken. Die monatliche Versorgungslücke müssen Sie durch eigene Ersparnisse schließen. Reichen diese Mittel auch nicht aus, müssen Ihre engsten Familienangehörigen einspringen. Die Absicherung der Pflegebedürftigkeit betrifft also nicht nur ältere Menschen, sondern auch deren Kinder.
Zahl der Pflegebedürftigen
Über 75 % der Pflegebedürftigen sind bereits heute über 70 Jahre alt. Das Durchschnittsalter wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Als Folge wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen erhöhen, während die Zahl der Beitragszahler sinkt.
»Was bedeutet eigentlich pflegebedürftig?«
Jeder Pflegebedürftige wird einer Stufe zugeteilt. Das Bewertungssystem richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch. Laut Definition (SGB) sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Stufen der Pflegeversicherung
Gewöhnliche und regelmässig wiederkehrende Verrichtungen | Beschreibung | |
Körperpflege | Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettengang | |
Ernährung | Mundgerechtes Zubereiten, Aufnahme der Nahrung | |
Mobilität | Selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung | |
Hauswirtschaftliche Versorgung | Einkaufen, Kochen, Reinigen und Beheizen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung | |
Die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität werden zusammen als Grundpflege bezeichnet. |
Wann bekomme ich Leistungen aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung?
Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
Anforderungen an die Einstufung laut Sozialgesetzbuch | Hilfe nötig bei mind. 2 Verrichtungen von Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, mind. 1x täglich + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
Hilfe nötig bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, mind. 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
Hilfe nötig bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, mind. täglich rund um die Uhr, auch nachts + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt für einen Familienangehörigen oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Person | mind. 90 Minuten; davon mind. 45 Minuten für Grundpflege | mind. 3 Stunden; davon mind. 2 Stunden für Grundpflege | mind. 5 Stunden; davon mind. 4 Stunden für Grundpflege |
Welche Leistungen bekomme ich aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung?
Alle Angaben in EUR pro Monat; Werte gemäß Pflegestatistik 2009 (veröffentlicht Mai 2011) www.destatis.de,
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Pflegesätze ab 01.01.2012