Das Unfallrisiko
Die Unfallversicherung ersetzt keineswegs die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Risikolebensversicherung. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung dar.
- Ein tödlicher Unfall stellt die Hinterbliebenenversorgung in den Vordergrund.
- Ein Unfall mit Invaliditätsfolgen stellt die eigene Einkommenssicherung in den Vordergrund.
Risikoverlauf nach Lebensalter
Das Unfallrisiko weist eine eindeutige Altersabhängigkeit auf. Bei Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen ist es erheblich höher als bei Personen über dem 40sten Lebensjahr. Aufgrund des Nachlassens der körperlichen und geistigen Fähigkeiten steigt das Risiko in den letzten Lebensjahren wieder an.
Der Blick auf die Unfallursachen
Jeder zwölfte Erwachsene erleidet in Deutschland mindestens einmal im Jahr einen Unfall. Nicht die spektakulären Verkehrsunfälle, die durch die Presse gehen, sind die häufigste Ursache. Der Großteil aller Unfälle ereignet sich bei Sport und Freizeitaktivitäten. Laut einer veröffentlichten Studie des Robert Koch Instituts (RKI) sind Stürze die häufigste Ursache.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Schutz bei:
- Arbeitsunfällen
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten
- Unfallverhütung
- Rehabilitationsleistungen für Unfallopfer
- Rentenzahlungen an Unfallopfer oder Hinterbliebene
Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
- Arbeiter und Angestellte
- Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen bei der Pflege in häuslicher Umgebung, sofern die Pflegezeit min. 14 Std. wöchentlich erreicht
- Auszubildende und Schüler
- Beamte in der Unfallfürsorge
- Alle, die sich freiwillig versichern
Keine andere Sozialversicherung hat in der Verhütung von Schadensfällen eine erfolgreichere Bilanz vorzuweisen und kann zugleich mit einem relativ gesicherten Leistungsniveau auftrumpfen. Jedoch versichert sie nur Arbeitsunfälle und somit nur einen Teil des Unfallrisikos. Den Rest kann man über eine private Unfallversicherung absichern.
Die private Unfallversicherung
Sie gilt rund um die Uhr, weltweit und ist nicht auf Arbeitsunfälle und Wegeunfälle beschränkt. Leistungen werden erbracht in Form von:
- Todesfallleistungen
- Invaliditätsleistungen nach Gliedertaxe
- Tagegelder und Genesungsgelder
- Übergangsentschädigungen
- Sonstige Leistungen wie Schmerzensgelder, Kostenübernahme bei Bergung oder kosmetischen Operationen
Wann leistet die private Unfallversicherung?
In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen ist genau festgelegt, was ein Unfall ist: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Viele Versicherer haben in den letzten Jahren die ursprüngliche Definition um zahlreiche Aspekte ausgeweitet. Dazu gehören z. B. Infektionskrankheiten, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Strahlenschäden. Auch Sportunfälle ohne äußere Ursache sind häufig inbegriffen. Besondere Risiken wie das Luftfahrtrisiko, der Motorsport oder andere Extremsportarten benötigen beson-dere Bedingungen und Deckungskonzepte in der Unfallversicherung. Gerne helfe ich Ihnen bei der Auswahl der passenden Unfallpolice.